Steuerberater News, 06.03.2006

Disagio/Damnum: Weiterhin sofort abziehbar!

Oft wird – z.B. bei der Finanzierung eines Mietwohngrundstücks – ein Disagio (auch: Damnum) gezahlt. Bisher ist ein Disagio sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar, wenn unter Berücksichtigung der jährlichen Zinsbelastung die marktüblichen Beträge nicht überschritten werden. Ein Disagio gilt als marktüblich, wenn für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Disagio von bis zu 5 % vereinbart worden ist. Diese Regelung sollte eigentlich zum 31.12.2005 auslaufen. Das Disagio wäre dann nur über die Laufzeit des Darlehens verteilt als Werbungskosten abziehbar gewesen. Das Bundesfinanzministerium hat die Möglichkeit des sofortigen Werbungskostenabzugs unter den genannten Voraussetzungen jetzt bis auf weiteres verlängert.

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